Unfall-Austausch-Garantie

 

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Unfall-Austausch-Garantie für Kindersitze

Sicherheit für dein Kind – kostenlos zu jedem bei uns gekauften Kindersitz.

Warum Kindersitze Einmal-Sicherheitsprodukte sind

Ein Kindersitz ist ein Einmal-Sicherheitsprodukt. Er ist darauf ausgelegt, bei einem Unfall die auftretenden Kräfte aufzunehmen und die kleinen Mitfahrer bestmöglich zu schützen. Nach einer heftigen Belastung – also einem Unfall mit Aufprall – kann die Schutzstruktur im Inneren unsichtbar geschwächt sein. Risse in der Kunststoffschale, gestauchte Energiedämpfer oder gelockerte Gurtführungen sind häufig von außen nicht erkennbar, können aber bei einem weiteren Unfall die Schutzwirkung deutlich reduzieren.

Deshalb gilt: Nach einem Unfall muss der Kindersitz zwingend ersetzt werden – unabhängig davon, ob du Beschädigungen siehst oder ob dein Kind beim Unfall im Sitz saß. Schon bei relativ geringen Aufprallgeschwindigkeiten (in der Regel ab etwa 10 km/h) prüft der Hersteller den Austausch. Diese Empfehlung ist in den Bedienungsanleitungen verankert und basiert u. a. auf den Kindersitznormen UN ECE R 44 und UN ECE R 129.

Wir lassen dich damit nicht allein: Unser Team steht dir in jedem Szenario mit Rat und Tat zur Seite – von der Einschätzung über die Dokumente bis zur Abwicklung mit der Versicherung. Mit unserer Unfall-Austausch-Garantie machen wir den Austausch für dich so einfach, schnell und verlässlich wie möglich.

Wann ein Austausch notwendig ist

  • bei jedem Unfall mit Aufprall
  • in der Regel ab ca. 10 km/h (die genaue Grenze definiert der Kindersitzhersteller)

Kein Austausch notwendig bei:

  • Parkremplern
  • Vollbremsungen ohne Aufprall
  • sich streifenden Fahrzeugen ohne heftigen Aufprall
  • langsamem Aufrutschen eines anderen Fahrzeugs

So funktioniert unsere Unfall-Austausch-Garantie

  1. Nach dem Kauf registrieren: Melde dich beim Unfallaustauschprogramm des Kindersitzherstellers an.
  2. Originalrechnung aufbewahren: Rechnung von shopmyb (nicht älter als 6 Jahre) bereithalten.
  3. Frist beachten: Melde dich innerhalb von 2 Wochen nach dem Unfall bei uns.
  4. Unterlagen einreichen:
    • polizeilicher Unfallbericht oder Unfallgutachten
    • Versicherungsschreiben (Unfall bei Vollkasko gemeldet)
    • Personalausweis (Garantie ist nicht übertragbar, gilt nur für Erstkäufer:in)
  5. Herstellerfreigabe: Wir fragen beim Kindersitzhersteller die Austausch-Empfehlung an.
  6. Unfallsitz abgeben: Der betroffene Sitz wird uns zur Entsorgung überlassen; bei Bedarf stellen wir ihn deiner Versicherung zur Verfügung.

Wichtig: Wildunfälle sind ausgeschlossen. Du meldest den Schaden deiner Versicherung. Bei (Teil-)Erstattung trittst du die Ansprüche hieraus an uns ab. Wir bewahren den Unfallsitz bis zum Abschluss des Verfahrens auf.

Argumentationshilfe für deine Versicherung

Die Normen UN ECE R 44 und UN ECE R 129 verpflichten Hersteller, in den Bedienungsanleitungen darauf hinzuweisen, dass Rückhaltesysteme nach einer heftigen Belastung ausgetauscht werden müssen. Zeig deiner Versicherung die entsprechende Passage in deiner Anleitung – oder fordere über uns ein Schreiben des Herstellers an.


Häufige Fragen

Muss ich den Sitz auch tauschen, wenn mein Kind nicht im Sitz saß?

Ja. Die Belastung wirkt auf den Sitz, nicht nur auf das Kind. Unsichtbare Schäden können die Schutzwirkung verringern.

Ab welcher Geschwindigkeit ist der Austausch nötig?

In der Regel prüft der Hersteller ab ca. 10 km/h Aufprallgeschwindigkeit den Austausch. Die genaue Bewertung erfolgt durch den Hersteller.

Kann ich den Sitz weiter nutzen, bis alles geklärt ist?

Bitte nicht. Verwende vorübergehend einen anderen geeigneten Sitz. Wir unterstützen dich gerne bei einer schnellen Lösung.